Infektionsschutz- und Arbeitsschutz in Zusammenhang mit Corona
(COVID-19)
Anpassung des Musterhygieneplans
der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
an die Rahmenbedingungen
der Grundschule am Windmühlenberg
– Ergänzung zum Hygieneplan nach §36 Infektionsschutzgesetz –
Inhalt:
- Vorbemerkung
- Persönliche Hygiene
- Raumhygiene
- Hygiene im Sanitärbereich
- Infektionsschutz in den Pausen
- Infektionsschutz im Unterricht
- Infektionsschutz im Sportunterricht
- Infektionsschutz im Musikunterricht
- Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-
Krankheitsverlauf - Wegeführung
- Allgemeines
1. Vorbemerkung
Unsere Schule verfügt über einen schulischen Hygieneplan nach § 36 i.V.m. § 33 Infektionsschutzgesetz (IfSG), in dem die wichtigsten Eckpunkte nach dem Infektionsschutzgesetz geregelt sind, um durch ein hygienisches Umfeld zur Gesundheit der Schülerinnen und Schüler und aller an Schule Beteiligten beizutragen.
Der vorliegende Hygieneplan Corona dient im Zusammenhang mit den an der Schule getroffenen Vorkehrungen als Ergänzung zum schulischen Hygieneplan. Schulleitung sowie Pädagoginnen und Pädagogen sorgen dafür, dass die Schülerinnen und Schüler die Hygienehinweise ernst nehmen und umsetzen. Der vorliegende Hygieneplan wird allen Erziehungsberechtigten sowie allen an der Schule tätigen Personen über die an unserer Schule gängigen Kommunikationswege (E-Mail, Homepage) zugänglich gemacht. Die Eltern sind aufgefordert, vor dem ersten Schulbesuch ihres Kindes den Plan und die wichtigsten Inhalte zu besprechen. Alle Beschäftigten der Schulen, alle Schülerinnen und Schüler sowie alle weiteren regelmäßig an den Schulen arbeitenden Personen sind darüber hinaus gehalten, sorgfältig die Hygienehinweise der Gesundheitsbehörden bzw. des Robert Koch-Instituts zu beachten.
Hinsichtlich der Durchführung von Prüfungen gelten zusätzlich die gesonderten Schreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 03.04.,09.04. und 04.08.2020.
2. Persönliche Hygiene
Ein Mindestabstand von 1,50 m ist möglichst oft einzuhalten, die generelle Mindestabstandsregel von 1,5 Metern wird für alle unmittelbar im Bereich Schule tätigen Personen (Schülerinnen und Schüler sowie Dienstkräften ) in der Schule, im Unterricht und im Rahmen schulischer Veranstaltungen aufgehoben. Wer einen Mund-Nasen-Schutz tragen möchte, kann dies jederzeit tun. Schulfremde Personen berücksichtigen jederzeit die Mindestabstandsregel, tragen eine Mund-Nasen-Bedeckung und melden sich vor betreten der Schule an.
Berührungen, Umarmungen, Händeschütteln sind nicht gestattet. Alle am Schulleben beteiligten müssen bei Symptomen einer Atemwegserkrankung der Schule fern bleiben.
Die wichtigsten Hygienemaßnahme ist das regelmäßige und gründliche Händewaschen mit Seife, insbesondere nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen; nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; nach Kontakt mit Treppengeländern, Türgriffen, Haltegriffen etc., vor und nach dem Essen; vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen einer Schutzmaske, nach dem Toilettengang. Sofern Desinfektionsmittel zur Verfügung steht, sollen nach dem Händewaschen die trockenen Hände desinfiziert werden.
Weitere wichtige Maßnahmen:
- Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere nicht die Schleimhäute berühren, h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.
- Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen.
- Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand halten, am besten wegdrehen.
- In der Schule gilt bis auf den Unterricht und die Durchführung der außerunterrichtlichen und ergänzenden Förderung und Betreuung die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
- Persönliche Gegenstände und Speisen dürfen nicht getauscht werden.
3. Raumhygiene der Schulräume
Vor Unterrichtsbeginn werden die Klassenräume und das Schulhaus gründlich gelüftet (Hausmeister). Besonders wichtig ist aber auch das regelmäßige und richtige Lüften, da dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird. Mehrmals täglich, mindestens in jeder Pause, wird eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorgenommen. Eine Kipplüftung ist weitgehend wirkungslos, da durch sie kaum Luft ausgetauscht wird. Aus Sicherheitsgründen verschlossene Fenster müssen daher für die Lüftung unter Aufsicht einer Dienstkraft geöffnet werden.
Der Unterricht findet im Klassenverband statt, Lerngruppen sollen möglichst als feste Gruppen unterrichtet werden. Eine Mischung der von Lerngruppen soll vermieden werden.
Das Mittagessen findet im Mensabereich statt, bzw. in den Räumen der ergänzenden Betreuung. Im Mensabereich ist beim Gang von und zu den Tischen und bei der Ausgabe des Essens eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Auf einem Mindestabstand von 1,5 Metern wird geachtet. Ein Essensangebot in Buffetform findet nicht statt. Nach jedem Schüler wird der Tisch gereinigt. Vor betreten der Mensa wird auf die Handhygiene geachtet.
Reinigung
Jede Lerngruppe betritt zu Unterrichtsbeginn einen sauberen, desinfizierten und gelüfteten Raum. Das bedeutet, dass die Reinigungsfirma auch vormittags anwesend sein muss. Die DIN 77400 (Reinigungsdienstleitungen Schulgebäude
– Anforderungen an die Reinigung) wird beachtet
Folgende Areale werden durch die Reinigungskräfte besonders gründlich und in stark frequentierten Bereichen mehr als einmal täglich gereinigt werden:
- Türklinken und Griffe (z.B. an Schubladen- und Fenstergriffe) sowie der Umgriff der Türen,
- Treppen- und Handläufe,
- Lichtschalter,
- Tische,
- Computermäuse, Tastaturen, Telefone (durch Beschäftigte der Schulen).
4. Hygiene im Sanitärbereich
Die Toilettenräume werden nur einzeln aufgesucht und dienen nicht als Aufenthaltsraum.
In allen Sanitärräumen stehen ausreichend Flüssigseifenspender, Einmalhandtücher und Toilettenpapier bereit, diese werden regelmäßig aufgefüllt. Plakate zum richtigen Händewaschen hängen aus. Die entsprechenden Auffangbehälter für Einmalhandtücher stehen bereit und werden regelmäßig (mehrmals täglich) geleert.
Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden werden täglich, zum Teil mehrfach durch das Reinigungspersonal gereinigt. Bei Verschmutzungen mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem ist nach Entfernung der Kontamination mit einem mit Desinfektionsmittel getränkten Einmaltuch eine prophylaktische Scheuer-Wisch-Desinfektion erforderlich. Dabei sind Arbeitsgummihandschuhe zu tragen.
5. Infektionsschutz in den Pausen
Auch in den Pausen wird möglichst auf die Einhaltung der Abstandregeln geachtet. Körperkontakt und extreme Gruppenbildung werden nach Möglichkeit unterbunden. Die Schüler verbringen die Pause in ihrer Lerngruppe (Pausengelände ist groß genug). Während der kleinen Pausen bleiben die Schüler in ihren Klassenräumen.
6. Infektionsschutz im Unterricht
Der Unterricht erfolgt im Klassenverband. Es sollen nach Möglichkeit wenige Lehrer in einer Klasse unterrichten. Raumwechsel werden weitestgehend vermieden, der Fachlehrer geht in den Klassenraum.
Das Gebot der Kontaktminimierung gilt weiterhin: Bei schulübergreifende Tätigkeiten oder Konferenzen von Lehrkräften wird auf die Abstandsregel und Hygieneregeln geachtet ( 1,5 Meter, Mund-Nasen-Nasenbedeckung). Konferenzen, Elternabende, Fortbildungen usw. finden vorwiegend in der Aula, Turnhalle oder im Freien statt. Elterngespräche werden auch telefonisch gehalten.
7. Infektionsschutz im Sportunterricht
Der Sportunterricht sollte möglichst im Freien stattfinden, Situationen mit Körperkontakt sind zu vermeiden. Für den Sportunterricht in der Halle gilt:
- Es wird regelmäßig gelüftet (Stoß- oder Querlüftung, mindestens 10 Minuten
- Umkleideräume dürfen genutzt werden, eine regelmäßige Belüftung ist unabdingbar
- Toiletten können genutzt werden
- Nur eine Lerngruppe wird in der Halle unterrichtet
- Auf die Handhygiene wird vor und nach dem Sportunterricht geachtet ( Hände waschen ) Unter Einhaltung der Hygieneregeln sollten den Schülerinnen und Schülern statt des klassischen Sportunterrichts Bewegungsangebote gemacht werden.
- Benutze Geräte werden gereinigt und desinfiziert.
8. Infektionsschutz im Musikunterricht
Der Musikunterricht findet in der Aula statt (ausreichender Platz), bei gutem Wetter kann der Unterricht auch im Freien stattfinden. Für den Musikunterricht gelten folgende Regeln:
- Es wird regemäßig auch während der Stunde gelüftet (alle 15 Minuten, dauerhaft geöffnete Fenster sind zu bevorzugen).
- Bläserklassen werden wieder eingerichtet, die Schüler gebrauchen ausschließlich ihr eigenes Instrument. Die Instrumente werden nach dem Gebrauch gereinigt.
- Nach den Proben der Bläserklasse findet 60 Minuten kein weiterer Unterricht statt, es wird ausgiebig gelüftet.
- Auf die Bildung eines Chors wird in diesem Schuljahr verzichtet.
- Benutze Geräte werden gereinigt und desinfiziert.
9. Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren
COVID-19-Krankheitsverlauf
Dienstkräfte aus den besonderen Risikogruppen werden nicht zu einer Tätigkeit in der Schule herangezogen. Für Dienstkräfte mit einem höheren Risiko für einen schweren Covid-19-Krankheitsverlauf werden in einem gesonderten Schreiben Reglungen getroffen.
Schülerinnen und Schüler, die aufgrund spezifischer Vorerkrankungen besonders stark durch eine Covid-19-Infektion gefährdet würden (z.B. bei Vorerkrankungen der Lunge, Mukoviszidose, immundepressive Therapien, Krebs, Organspenden etc.), können zu Hause lernen oder außerhalb des regulären Unterrichtsbetriebs in festen Kleingruppe oder ggf. einzeln im Hausunterricht. Gleiches gilt, wenn im Haushalt Personen (Eltern, Geschwisterkinder) mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf leben. Notwendig ist die Glaubhaftmachung gegenüber der Schule, soweit die Erkrankung der Schule nicht ohnehin hinreichend bekannt ist.
10. Wegführung
Die Schüler treffen sich am Schultor. Sie werden dort von ihrer Lehrkraft abgeholt und gehen die Händewaschen und desinfizieren. Der Zugang zu den Klassenräumen ist danach möglich, ohne eine Türklinke berühren zu müssen. Eine „Einbahnstraße“ wurde im Schulgebäude eingerichtet, damit der Abstand eingehalten werden kann. Die Wege sind durch Pfeile und Plakate visualisiert. Der Einlass ist am Haupteingang, der Ausgang am Eingang bei der Turnhalle. Nach Unterrichtsschluss ist das Schulgebäude unverzüglich unter Einhaltung der Abstandsregeln zu verlassen und der Heimweg anzutreten.
11. Allgemeines
Die vorliegende Ergänzung zum Hygieneplan wird dem Gesundheitsamt zur Kenntnis gegeben. Eine Anpassung wird schnellstmöglich erfolgen, sollten sich die Gegebenheiten ändern.